Auftragsdatenverarbeitungsvertrag: was er regelt und wieso du einen brauchst

Wenn wir deine Website oder Web-Applikation hosten, betreuen oder warten, haben wir Zugriff auf die Daten, die darin gespeichert sind: Anfragen aus dem Kontaktformular, Adressen von Newsletter-Abonnenten, Mitglieder- oder Kundendaten und die Protokolle des Servers mit IP-Adressen. Datenschutzrechtlich bearbeiten wir diese Personendaten in deinem Auftrag. Einen Vertrag, der das regelt, haben wir mit dir noch nicht abgeschlossen.

Was das Gesetz verlangt

Nach Art. 9 des Datenschutzgesetzes (DSG) darfst du die Bearbeitung von Personendaten einem Dienstleister übertragen, wenn das durch einen Vertrag geregelt ist. Du bleibst als Verantwortlicher dafür zuständig, dass der Dienstleister die Daten nur so bearbeitet, wie du es selbst dürftest, und dass er die Datensicherheit gewährleistet. Zieht der Dienstleister seinerseits Dritte bei, braucht es dafür deine vorherige Genehmigung.

Eine bestimmte Form schreibt das DSG nicht vor, ein schriftlicher Vertrag ist aber der einfachste Nachweis, etwa gegenüber dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) oder bei einer Anfrage einer betroffenen Person. Fällt deine Organisation zusätzlich unter die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ist ein solcher Vertrag nach Art. 28 DSGVO ausdrücklich vorgeschrieben.

Was der Vertrag regelt

  • Welche Daten wir zu welchem Zweck bearbeiten, zum Beispiel für Hosting, Backups, Wartung und Support.
  • Dass wir die Daten nur nach deinen Weisungen bearbeiten und nicht für eigene Zwecke nutzen.
  • Mit welchen technischen und organisatorischen Massnahmen wir die Daten schützen.
  • Welche Unterauftragnehmer beteiligt sind und wie du über Änderungen informiert wirst.
  • Wie wir dich bei Datenschutzverletzungen und bei Auskunftsbegehren unterstützen und was mit den Daten am Ende der Zusammenarbeit geschieht.

Wie wir prüfen

Wir prüfen für jeden Kunden mit Wartungsvertrag, ob ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag hinterlegt ist. Der Check läuft einmal pro Kunde und nicht pro Website, weil ein Vertrag alle betreuten Websites und Applikationen abdeckt. Der Hinweis listet die Produkte auf, für die der Vertrag fehlt.

Was zu tun ist

Den Vertrag stellen wir dir kostenlos zu. Schreib uns, dann senden wir ihn dir zur Unterzeichnung: Vertrag anfordern. Was auf deiner Website selbst zum Datenschutz gehört, steht im Beitrag Impressum oder Datenschutzerklärung.

Artikel zuletzt aktualisiert am:
9.10.2026 11:24

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