Publiziert am 07.09.2026, von Gregor Favre
Aktualisiert am 07.09.2026

Bevor du eine elektronische Signatur einbaust: sechs Fragen zu deinem Prozess

Innerhalb weniger Wochen haben uns zwei Kunden dieselbe Frage gestellt: Können wir eine rechtsgültige elektronische Unterschrift in unsere Web-Prozesse einbauen? Beide hatten eine konkrete Vorstellung – die qualifizierte elektronische Signatur, kurz QES, die höchste Stufe.
Inhaltsverzeichnis

Technisch ist das schnell gemacht. Wir haben dies bei uns selber bereits im Einsatz, für Angebote und Auftragsbestätigungen. Der Anschluss an einen Signaturdienst ist heute Routine.

Interessant war etwas anderes. In beiden Fällen war die Unterschrift nicht das eigentliche Problem. Und in einem Fall wäre die QES sogar die falsche Wahl gewesen: teurer, umständlicher, ohne rechtlichen Mehrwert.

Dieser Beitrag ist deshalb keine Anleitung zur QES. Es sind die sechs Fragen, die wir stellen, bevor wir etwas einbauen.

Vorab: drei Stufen und ein Missverständnis

Das Schweizer Recht kennt drei Signaturstufen – die einfache (EES), die fortgeschrittene (FES) und die qualifizierte (QES). Nur die QES, versehen mit einem qualifizierten Zeitstempel, ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Sie ist die einzige Stufe, die zählt, wenn das Gesetz Schriftlichkeit verlangt.

Das Missverständnis: die meisten Prozesse verlangen gar keine Schriftlichkeit. Ein Mitgliedschaftsantrag, eine Kursanmeldung, die Anmeldung zum Mittagstisch, ein Mietvertrag für einen Sitzungsraum, ein Beratungsmandat: sie alle haben gemeinsam, dass sie formfrei sind. Dort genügt eine EES oder FES, und die kostet einen Bruchteil.

Schriftlichkeit verlangt das Gesetz nur punktuell: beim Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag, beim Lehrvertrag, bei der Abtretung einer Forderung, und weiteren. Und manche Geschäfte gehen elektronisch überhaupt nicht: ein Grundstückkauf braucht einen Notar, ein eigenhändiges Testament muss von Hand geschrieben sein.

Wer überall die QES einbaut, bezahlt für jeden Unterzeichner eine Identifizierung und baut zusätzliche Abbruchhürden in den eigenen Prozess ein, ohne rechtlich mehr davon zu haben.

Und wie sieht das dann aus?

Die häufigste Frage im Gespräch, und die am schnellsten beantwortete. So sieht ein signiertes Dokument aus:

Und so sieht es aus: links die digitale Signatur, und beim Anklicken im PDF zeigen sich die Details zur Gültigkeit und Person.

Wichtig daran: der sichtbare Teil ist Dekoration. Namenszug, Datum und Badge sind dafür da, dass ein Mensch auf einen Blick erkennt, dass unterschrieben wurde. Rechtlich zählt davon nichts – ein Bild einer Unterschrift kann jeder in ein PDF einfügen.

Was zählt, steckt unsichtbar in der Datei: das qualifizierte Zertifikat, der Zeitstempel und die Sperrinformationen. Ein signiertes Dokument prüft man deshalb nicht mit dem Auge, sondern mit einem Validator. Und genau da wird es interessant.

Und die Frage, die niemand stellt: was ist in zehn Jahren?

Ein Mitgliedschaftsantrag oder ein Mandatsvertrag muss zehn Jahre aufbewahrt werden. Das Zertifikat, mit dem unterschrieben wird, ist deutlich kürzer gültig.

Wir haben ein Testdokument in unserem eigenen System signiert und anschliessend den offiziellen Prüfbericht der Bundesverwaltung erstellen lassen (validator.admin.ch). Das Unterzeichnerzertifikat war genau einen Tag gültig – ausgestellt und abgelaufen am selben Datum.

Prüfbericht der Bundesverwaltung. Man beachte den LTV-Satz am Schluss.

Trotzdem hält der Prüfbericht fest: die Signatur ist LTV-fähig und kann auch mehr als elf Jahre nach Ablauf des Zertifikats validiert werden. Möglich macht das der qualifizierte Zeitstempel zusammen mit den Sperrinformationen, die direkt in die PDF-Datei eingebettet sind. Das Dokument trägt seinen eigenen Beweis mit sich.

Hier kannst du den obigen Prüfbericht anschauen: Beispiel als PDF

Die gute Nachricht ist also: bei einer korrekt erstellten QES ist die Signatur selbst kein Problem. Das ist gelöst.

Das Problem liegt danach, und das sind drei Dinge, die man wissen sollte:

  • Elf Jahre sind wenig Reserve. Bei einer zehnjährigen Aufbewahrungspflicht bleibt praktisch kein Spielraum. Wer Unterlagen länger aufbewahren muss – Personaldossiers, Verbandsakten, Vorsorgeunterlagen – braucht Archiv-Zeitstempel, die die Kette verlängern. Das macht kein Signaturdienst von sich aus.
  • Der Beweis hängt an genau dieser Datei. Die eingebetteten Prüfdaten gelten für das PDF, wie es heruntergeladen wurde. Wird es neu gespeichert, komprimiert, in ein Dossier zusammengeführt oder von einem Dokumentensystem umgeschrieben, kann die Prüfbarkeit verloren gehen. Ausdrucken und einscannen zerstört sie ganz. Das ist kein kryptografisches Problem, sondern ein Ablageproblem.
  • Den Prüfbericht bewahrt fast niemand auf. Er wird zum Prüfzeitpunkt erstellt, ist selbst elektronisch gesiegelt und hält fest, dass die Signatur zu diesem Zeitpunkt gültig war – unabhängig davon, ob die Auskunftsdienste des Zertifikatsausstellers in zehn Jahren noch erreichbar sind. Ihn zusammen mit dem Dokument abzulegen kostet nichts und ist die günstigste Absicherung, die es gibt.

Dazu kommt ein drittes Dokument, an das kaum jemand denkt: das Signaturprotokoll des Signaturdienstes. Es hält fest, wer wann von wo aus eingeladen wurde, das Dokument geöffnet, signiert und heruntergeladen hat. Der Prüfbericht sagt, ob die Signatur gültig ist. Das Protokoll sagt, wie sie zustande kam. Zwei verschiedene Fragen in zwei verschiedene Dateien. Beide liegen nach dem Abschluss irgendwo. Wo genau, ist dann eben eine Prozessfrage, nicht eine technische.

Die sechs Fragen

  1. Was passiert mit dem Dokument, nachdem es unterschrieben ist? Wer erhält es, wo wird es abgelegt, wer erfasst die Daten anschliessend noch einmal von Hand? Hier liegt in den meisten Fällen der eigentliche Aufwand – nicht bei der Unterschrift.
  2. Verlangt überhaupt jemand eine Unterschrift? Und wenn ja: das Gesetz oder dein eigenes Reglement? Das ist ein wesentlicher Unterschied. Wenn deine Statuten «eigenhändig unterzeichnet» verlangen, hilft keine Signaturstufe – dann ist die Lösung eine Anpassung an der nächsten Versammlung, nicht eine Software.
  3. Was musst du in zehn Jahren beweisen können, und womit? Siehe oben. Diese Frage entscheidet mit darüber, wie das Dokument abgelegt und archiviert werden muss.
  4. Wer darf auf der Gegenseite überhaupt zeichnen? Eine qualifizierte Signatur weist die Identität einer Person nach – nicht deren Berechtigung, eine Firma oder einen Verein zu verpflichten. Wenn das für dich relevant ist, braucht es einen zusätzlichen Schritt. Bei Anmeldungen für Kinder stellt sich dieselbe Frage: genügt ein Elternteil?
  5. Wie viele Personen berühren den Vorgang zwischen Eingang und Abschluss? Wenn ein Antrag durch drei Hände geht, bevor er bestätigt ist, ändert die elektronische Unterschrift daran wenig. Dann ist der Ablauf das Thema.
  6. Was passiert, wenn jemand mitten im Prozess abbricht? Ein halb ausgefüllter Antrag ohne Unterschrift: wer sieht das, wer erinnert nach, wie lange bleibt er liegen? Diese Frage entscheidet oft darüber, ob ein digitaler Prozess tatsächlich Entlastung bringt.

Nebenbei: der Kanton Zürich ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 bietet der Kanton Zürich viele seiner Dienstleistungen auch digital an. Für Vereine, Verbände und Geschäftsstellen besteht dabei keine Pflicht – der Papierweg bleibt bestehen. Verpflichtet sind berufsmässige Vertretungen wie Anwaltschaft und Treuhand sowie die Verwaltungsbehörden untereinander.

Ein Punkt ist trotzdem relevant, wenn du Gesuche oder Einsprachen einreichst: wer den digitalen Weg wählt, kann das nicht über eine gewöhnliche E-Mail tun. Es braucht einen zugelassenen Kanal – das Zürikonto mit AGOV-Login oder ein sicheres Mailsystem in Kombination mit einer QES. Das ist einer der Fälle, in denen die QES tatsächlich erforderlich sein kann.

Wie wir vorgehen

Wir machen keine Rechtsberatung. Formvorschriften klären wir gemeinsam mit deinem Rechtsdienst oder deiner Geschäftsstelle. Was wir beurteilen: wie dein Prozess heute läuft, wo er bricht, welche Signaturstufe technisch und wirtschaftlich passt, und was die Umsetzung kostet.

Dafür gibt es die Prozess-Analyse. Du kommst mit einem Prozess zu uns nach Wallisellen, wir gehen ihn durch. Du erhältst den dokumentierten Ist-Zustand, einen Vorschlag für den Soll-Prozess und eine Aufwandschätzung für die Umsetzung. Kostenpunkt: ein halber Tag, CHF 800 exkl. MwSt.

Kontaktiere uns per Kontaktformular oder per E-Mail unter [email protected].

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Autor dieses Posts

Seit meiner Jugend bin ich tief in der IT- und Web-Welt verwurzelt – schon damals war für mich klar, dass dieses spannende Universum mein Zuhause ist. Vor 20 Jahren habe ich den Schritt gewagt und INSOR gegründet, die inzwischen auf acht kreative Köpfe angewachsen ist. Gemeinsam realisieren wir digitale Projekte, die unsere Kunden begeistern. Wenn ich mich mal nicht in Codezeilen verliere, findest du mich wahrscheinlich auf einem Wanderweg in den Schweizer Bergen oder unterwegs in den schönsten Ecken unseres Landes.

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Fragen und Antworten zu diesem Post

Muss die Gegenpartei eine Software installieren oder ein Konto anlegen?

Nein. Wer unterschreiben soll, erhält einen Link und signiert im Browser, und zwar ohne Konto, ohne Installation. Ein Abo braucht nur, wer Signaturen auslöst, also du.

Eine Einschränkung gibt es bei der qualifizierten Signatur: dort muss sich jede Person einmal identifizieren, mit Ausweis und Mobiltelefon (Mobile ID). Das ist einmalig und danach mehrere Jahre gültig, aber es ist eine Hürde, gerade wenn deine Gegenüber Mitglieder, Eltern oder Kursteilnehmende sind. Bei der einfachen und der fortgeschrittenen Signatur fällt dieser Schritt weg. Das ist einer der Hauptgründe, die Signaturstufe nicht höher zu wählen als nötig.

Wir drucken heute aus, unterschreiben von Hand und scannen zurück. Was ist daran falsch?

Rechtlich oft nichts. Bei einem formfreien Vertrag (und das sind die meisten) ist der eingescannte Vertrag genauso gültig. Wer glaubt, er müsse aus rechtlichen Gründen umstellen, irrt in den meisten Fällen.

Zwei Dinge gewinnst du trotzdem. Erstens Beweiskraft: eine eingescannte Unterschrift lässt sich leicht bestreiten, eine qualifizierte Signatur praktisch nicht. Zweitens, und das ist meist der grössere Punkt: der Medienbruch verschwindet. Drucken, unterschreiben, scannen, hochladen, ablegen, im System nachtragen: das sind sechs Schritte, von denen fünf niemand braucht. Dort liegt der Nutzen, nicht bei der Unterschrift.

Was kostet das?

Bei der Signaturlösung selbst kommen drei Blöcke zusammen: ein Abo für die Personen, die Signaturen auslösen, eine einmalige Identifizierung pro Unterzeichner bei der qualifizierten Signatur, und je nach Anbieter ein Betrag pro Signatur. Konkrete Zahlen nennen wir hier nicht, weil sie sich ändern. Wir rechnen sie im Gespräch für deinen Mengenfall aber gerne durch, auch je nach passendem Anbieter für dich.

Der grössere Kostenfaktor ist meist ein anderer: die Anbindung an deinen Prozess. Einen Signaturdienst anzuschliessen ist überschaubar. Aufwendig wird es dort, wo heute von Hand nachgetragen, weitergeleitet und abgelegt wird. Deshalb schauen wir zuerst den Prozess an und danach die Signatur.

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