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Datenschutz in der Kita

Darf eine Kindertagesstätte besonders schützenswerte Daten in der Dropbox speichern? Und was gilt es in Sachen Mailverkehr zu beachten? An der Veranstaltung Kita 2.0 haben wir ein Referat zum Thema Datenschutz in der Kita gehalten. Ein Thema, das für Diskussionen sorgt.
Inhaltsverzeichnis

Krankheiten, Ernährungsgewohnheiten oder die Religionszugehörigkeit: In Kitas werden viele Daten von den Kindern und ihren Eltern erfasst. Auch solche, die besonders schützenswert sind. An der Veranstaltung Kita 2.0 haben wir aufgezeigt, was es in Zusammenhang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz zu beachten gilt. Ein Thema, das unter den Fachpersonen aus der Branche zu reden gibt. Die Antworten auf die brennendsten Fragen haben wir für Sie zusammengestellt.

So schützen Sie die Daten in der Kindertagesstätte

In meiner Kita verwenden wir den Mailservice von Gmail. Ist das datenschutztechnisch ein Problem?

Gmail betreibt seine Server nicht in der Schweiz. Wenn Sie Formulare wie die Medikamentenliste per Mail erhalten, werden diese Daten also grenzüberschreitend bekanntgegeben. Das ist gemäss Schweizer Datenschutzgesetz nur erlaubt, wenn vorgängig eine Einwilligung vom Absender eingeholt wurde. Sie müssten die Eltern also konkret darauf aufmerksam machen, dass diese Daten im Ausland gespeichert werden.

Unsere Daten speichern wir in der Dropbox. Verstossen wir damit gegen das Datenschutzgesetz?

Falls die Eltern nicht explizit eingewilligt haben, dass ihre Daten im Ausland gespeichert werden, liegt hier ein Verstoss vor. Wir empfehlen, die Daten auf eine Schweizer Cloud zu migrieren. Andernfalls sollten Sie auf jeden Fall von den Eltern nachträglich die Einwilligung noch einholen.

Welchen Einfluss hat die neue EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) auf Schweizer Kitas?

Eigentlich regelt die neue Grundverordnung nur den Umgang mit Daten von EU-Bürgern. Wenn Sie personenbezogene Daten von Familien verarbeiten, die noch im EU-Raum wohnen, aber ihr Kind bereits in Ihrer Kita anmelden, müssen Sie sich an die DSGVO halten. In einem solchen Fall müssen Sie transparent machen, wie Sie Daten erfassen, zu welchem Zwecke und wo Sie diese verarbeiten. Sobald die EU-Bürger aber ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, gilt das hiesige Gesetz.

Referate und Beratung

Sind auch Sie an einem Referat oder einer Beratung zum Thema Datenschutz interessiert? Unsere Experten stellen ihr Wissen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter info@insor.ch. Gerne geben wir Ihnen unverbindlich Auskunft zu unseren Angeboten.

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